Mitteilung von AFVD vom 05.03.2006

Bundesversammlung stellt Weichen für Zukunft

Die Bundesversammlung des AFV Deutschland e. V. tagte am 04. März 2006 in Frankfurt am Main und stimmte in einmütiger Geschlossenheit den Planungen des AFVD Präsidiums für die kommenden Jahre zu.

Der Entwurf des Leitbildes des AFV D wurde von der Bundesversammlung als Beratungsgrundlage angenommen und soll nun in den Landesverbänden weiter inhaltlich diskutiert werden. Mit diesem Leitbild wird der Versuch unternommen, eine Selbstdefinition des AFVD und seiner Kernaufgaben vorzunehmen.

Im Bereich der Bildung und Personalentwicklung sollen weitere Anstrengungen unternommen werden, die zahlreichen Angebote des AFVD und seiner Mitgliedsorganisationen zu verknüpfen, auszubauen und zu noch besser gegenüber den Trainern und Vereinen zu transportieren.

Genehmigt wurde auch der Finanzplan 2007, der u. a. die Mittel für die Entsendung der Herren-Nationalmannschaft nach Japan vorsieht.

Im Bereich Flag Football wurde die Umstellung des Regelwerks von 9 gegen 9 Semi-Kontakt auf 5 gegen 5 Ohne Kontakt beschlossen. Die Einführung soll nach einer Übergangsfrist spätestens zur Saison 2009 stattfinden.

Angenommen wurde eine Satzungsänderung, nach der für die Berechnung der Stimmzahlen der Landesverbände in der Bundesversammlung nur noch American Football Vereine mitzählen. Bisher zählten hier auch Cheerleadervereine mit, sofern diese in ihren Landesverbänden Direktmitglieder waren. Durch die Grundsatzbeschlüsse des Bundescheerleadertages vom 29.01.06 hatte sich hier ein Anpassungsbedarf ergeben. Mit der Definition der Aufgaben und Struktur der Landescheerleadervereinigungen und dem eigenen Beitragshebungsrecht für die Cheerleader Vereinigung Deutschlands, die einhergeht mit der Selbstverwirtschaftung von Haushaltsmitteln durch die CVD wird das Stimmrecht der Landesverbände für Cheerleadervereine nunmehr ausschliesslich im Bundescheerleadertag der CVD wahrgenommen.

Verabschiedet wurde eine Klarstellung der Bundesspielordnung zur Übertragbarkeit und Anrechnung von Sperren anderer Sportverbände aus DOSB, IFAF oder EFAF auf den AFVD-Bereich.